Auf einen Blick: Persönliche Erfahrungen zur Ummeldung von Ganzjahres- auf Saison-Kennzeichen. Fällig wird ein neues Kennzeichen, da der Zeitraum (z. B. 04–10 für 1. April bis 31. Oktober) rechts mit angezeigt wird; An- und Abmeldung erfolgen dann automatisch ohne Gebühren. Für die Ummeldung braucht man alle Zulassungsunterlagen, das alte Kennzeichen und eine neue Versicherungsbestätigung. Vorab lohnt der Kontakt zur Kfz-Versicherung – wegen Prämie, Diebstahlschutz per Ruhe-Versicherung (Teilkasko) in der Saison-Ruhephase und Schadenfreiheits-Rabatt. Die im Voraus bezahlte Kfz-Steuer wird taggenau erstattet.
Warum ein neues Kennzeichen fällig wird
Saisonkennzeichen für das eigene Bike? Unsicher? Noch offene Fragen? Nicht alle Internet-Antworten dazu sind hilfreich. Teilweise irreführend. Hier nun einige persönliche Erfahrungen nach einer Kfz-UM-Meldung von Ganzjahres- auf Saisonzeitraum.
Ein neues Kennzeichen ist fällig. Wegen des Anmelde-Zeitraums, der rechts auf dem Kennzeichen zukünftig mit angezeigt wird. Sieht dann so ähnlich aus wie auf dem Bild in diesem Beitrag. Für Motorräder/-roller wird es quadratischer. Die 04 bzw. 10 rechts auf dem Kennzeichen bedeuten: das Fahrzeug ist vom 01.04. bis zum 31.10. eines jeden Jahres angemeldet. An- und Abmeldungen erfolgen automatisch ohne Gebühren, der große Vorteil des Saison-Kennzeichens.
Welche Unterlagen zur Zulassungsstelle mitzunehmen sind
Soll nun eine bestehende Ganzjahres-Anmeldung in einen Saison-Zeitraum geändert werden, sind zur Kfz-Zulassungsstelle alle Unterlagen wie zu einer normalen Zulassung mitzunehmen. Zusätzlich auch das alte, bisherige Kennzeichen. Und eine (neue) Versicherungsbestätigung für den zukünftigen Saison-Zeitraum.
Vorher mit der Versicherung sprechen
Vor Ummeldung ist also ein Kontakt mit der bisherigen Kfz-Versicherung erforderlich. Es bietet sich dann an, nachzufragen, ob die eigene Kfz-Versicherung immer noch auf dem neuesten Stand ist. Prämienmäßig können sich manchmal positive Überraschungen ergeben. Interessant sind auch Antworten darauf, ob das Motorrad im nicht angemeldeten Zeitraum (also in der Saison-Ruhephase) z.B. gegen Diebstahl versichert ist. Das dürfte kein Problem sein, wenn eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen ist. Diese läuft in der Regel als Ruhe-Versicherung in der Saison-Ruhephase weiter. Aber zur Sicherheit lieber mal fragen.
Schadenfreiheits-Rabatt und Kfz-Steuer
Oder wie ist das mit dem Schadenfreiheits-Rabatt? In der Mehrzahl der Motorrad-Saisonanmeldungen, also in den Zeiträumen 4-10 oder 3-11, dürfte das kein Problem werden. Der Rabattanspruch wird weiter bestehen bzw. größer werden. Aber auch hier lieber mal die Versicherung fragen, kann nicht schaden. Insbesondere, wenn nur kurze Saison-Zeiträume geplant sind.
Die (im voraus bezahlte) Kfz-Steuer wird bei einer Änderung der Ganzjahresanmeldung in Saison-Anmeldung taggenau erstattet.
Tipp: altes Kennzeichen vorsichtig entstempeln
Achja, das bisherige Kennzeichen sollte vorsichtig entstempelt werden. Es könnte ja sein, dass man zukünftig doch wieder zu den Winterfahrern gehören möchte 😉 Dann spart man wenigstens die Kosten für das Kennzeichen, allerdings nicht die Gebühren für die erneute Ummeldung. Wie verbreitet Saisonkennzeichen überhaupt sind, zeigt die locker aufbereitete KBA-Statistik.
Häufige Fragen
Braucht man beim Wechsel auf ein Saison-Kennzeichen ein neues Kennzeichen?
Ja. Da der Anmelde-Zeitraum rechts auf dem Kennzeichen mit angezeigt wird, ist ein neues Kennzeichen fällig; bei Motorrädern wird es quadratischer.
Ist das Motorrad in der Saison-Ruhephase gegen Diebstahl versichert?
Bei einer Teilkasko-Versicherung in der Regel ja: Sie läuft als Ruhe-Versicherung in der Saison-Ruhephase weiter. Zur Sicherheit sollte man aber bei der Versicherung nachfragen.
Wird die Kfz-Steuer bei der Ummeldung erstattet?
Ja. Die im Voraus bezahlte Kfz-Steuer wird bei der Änderung von Ganzjahres- auf Saison-Anmeldung taggenau erstattet.